JGG § 106 Milderung des allgemeinen Strafrechts für Heranwachsende; Sicherungsverwahrung
[ Auszug: (1) Ist wegen der Straftat eines Heranwachsenden das allgemeine Strafrecht
anzuwenden, so kann das Gericht an Stelle von lebenslanger Freiheitsstrafe
auf eine ... ]