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JGG § 106 Milderung des allgemeinen Strafrechts für Heranwachsende; Sicherungsverwahrung

JGG § 106 Milderung des allgemeinen Strafrechts für Heranwachsende; Sicherungsverwahrung

[ Auszug: (1) Ist wegen der Straftat eines Heranwachsenden das allgemeine Strafrecht anzuwenden, so kann das Gericht an Stelle von lebenslanger Freiheitsstrafe auf eine ... ]